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eneral terms and conditions – GTC

Paragraph Background

The general business terms are on legal grounds only in German available!

 

General terms and conditions of the company Pnobepo HGmbH

 

for accommodation providers and contractors – GTC.

Version 01.01.2021

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen”) sind ein wesentlicher Bestandteil aller mit der Pnobepo HGmbH abgeschlossenen Verträge und teilen sich in zwei Teile auf:

 

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterkunftsgeber und Geschäftspartner
Teil B: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

 

Bitte lesen Sie die folgend, zutreffenden Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss oder der Auftragserteilung an uns sorgfältig durch. Durch den Vertragsabschluss und / oder die Auftragserteilung an die / oder die Zusammenarbeit mit der Pnobepo HGmbH, erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden. Je nach Geschäftsbeziehung können auch beide Teile Gültigkeit besitzen.

 

TEIL A:

Für Unterkünfte (der „Vertrag für Unterkünfte” und zusammen mit den Bedingungen, der „Vertrag”) zwischen einer Unterkunft / Unterkunftsgeber und der Pnobepo HGmbH (jeder ein „Vertragspartner“ und zusammen „die Vertragspartner“). Auch gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, die im Bereich Vermietung, Kurzzeitvermietung und Beratung, auch betreffend vorbereitender Maßnahmen, von der Pnobepo HGmbH durchgeführt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedenfalls Basis und Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Unterkunftsgebern und / oder Geschäftspartnern und der Pnobepo HGmbH unter der Marke Flatprovider, auch wenn der Vertrag, aus welchem Grund auch immer, nur in mündlicher Form abgeschlossen wurde.

 

1. DEFINITIONEN:
Die folgenden Definitionen gelten zusätzlich zu den Bedingungen, die an anderer Stelle in diesem Vertrag festgelegt sind, für den gesamten Vertrag, außer es entsteht eine gegensätzliche Absicht:
Flatprovider ist die agierende geschützte Marke der Pnobepo HGmbH
“Unterkunft” bezeichnet ein Unternehmen, in dem Gäste untergebracht werden können. “Unterkunft” beinhaltet Hotels, Motels, Hostels, Bed & Breakfasts, Apartments, Gästehäuser, Resorts, Bungalows, Ferienhäuser sowie andere ähnliche Einrichtungen.
“Gast” bezeichnet sowohl einen Besucher der Webseite als auch einen Kunden oder Gast der Unterkunft.
“Zimmer” bezeichnet einen bestimmten und abgeschlossenen Bereich wie ein Apartment, ein Zimmer in einem Hotel, in einem Bed & Breakfast oder einer anderen ähnlichen Einrichtung, die ein Gast buchen kann und/oder wo ein Gast nach Buchung übernachten kann.
„flatprovider.com und flatprovider.at Webseite” bezeichnet die Webseite(n) von Flatprovider, Eigentümer ist die Pnobepo HGmbH.
„Kundenservice” bezeichnet die Kundenbetreuungsabteilung von Flatprovider, die Sie über office@flatprovider.at, info@flatprovider.at oder eine andere, in diesem Vertrag angegebene Adresse erreichen.
„Extranet” bezeichnet das Online-System, auf das die Unterkunft (nach erfolgreicher Eingabe des Benutzernamens und des Passworts) über die Webseite www.flatprovider.com oder www.my-bookings.cc oder www.my-bookings.org Zugriff hat, um Informationen über die Unterkunft (darunter Preise, Verfügbarkeiten, Zimmer) sowie Reservierungen hochzuladen, zu ändern, zu überprüfen, zu aktualisieren und/oder zu ergänzen.
„Höhere Gewalt” bezeichnet eines der folgenden Ereignisse, das mehrere Gäste und mehrere Unterkünfte betrifft: unvorhersehbare Ereignisse, Vulkansaubrüche, (Natur-) Katastrophen, Pandemien, Brände, kriegerische Handlungen, bewaffnete Auseinandersetzungen und regionale oder nationale Notstände, Angriffe, eine Anordnung oder Aufforderung einer National-, Provinz- oder Hafenbehörde sowie jeder anderen öffentlichen Behörde, staatliche Verordnungen oder ein staatliches Eingreifen, Militäreinsätze, Bürgerkriege oder Terroranschläge, (biologische, chemische oder nukleare) Explosionen, einen Aufruhr oder Unruhen, Aufstände, Landfriedensbruch (oder die erhebliche oder beträchtliche Gefahr oder begründete Annahme eines der genannten Ereignisse), Beschränkungen der Verkehrsinfrastruktur, die Schließung von Flughäfen sowie alle anderen außergewöhnlichen und katastrophenartigen Ereignisse, Gegebenheiten oder Notstände aufgrund derer der Gast nicht zur Unterkunft anreisen oder von der Unterkunft nicht wieder abreisen kann, weil es ihm nicht möglich oder gesetzlich verboten ist.
„Geistiges Eigentum” bezeichnet ein Patent, ein Urheberrecht, eine Erfindung, ein Datenbankurheberrecht, ein Geschmacksmusterrecht, ein eingetragenes Geschmacksmuster, ein Warenzeichen, einen Handelsnamen, eine Marke, ein Logo, eine Dienstleistungsmarke, Fachkenntnisse, ein Gebrauchsmuster, ein nicht registriertes Geschmacksmuster oder gegebenenfalls die Anwendung solcher Fachkenntnisse, eines solchen Rechts, Handels- oder Firmennamens, Domainnamens (egal mit welcher Endung, z.B. .com, .nl, .fr, .eu, etc.) oder anderer ähnlicher registrierter oder nicht registrierter Rechte oder Pflichten sowie eines anderen gewerblichen oder geistigen Eigentums, das in irgendeinem Gebiet oder einem Gerichtstand auf der Welt besteht.
„Service” bezeichnet das Online-Reservierungssystem von flatprovider.com und flatprovider.at und dem Partnerunternehmen IMS – Media, über das die Unterkünfte ihre Zimmer zur Buchung anbieten und die Gäste diese Zimmer reservieren können.
„Webseiten” bezeichnet die Webseite(n) von Flatprovider und seinen Partnerunternehmen und Geschäftspartnern, auf denen das Produkt und der Service von Flatprovider verfügbar sind.

 

2. PFLICHTEN DER UNTERKUNFT:

 

2.1 Information zur Unterkunft
2.1.1 Die Informationen, die die Unterkünfte für die Verwendung auf den Webseiten zur Verfügung stellen, beinhalten Details zur Unterkunft (darunter Bilder, Fotos und Beschreibungen), seine Annehmlichkeiten und Services, die buchbaren Zimmer, Preisangaben (einschließlich aller entsprechenden Steuern, Abgaben, Zusatzgebühren und Kosten) und Verfügbarkeiten, Bestimmungen zu Stornierungen und Nichtanreisen sowie andere Bestimmungen und Beschränkungen (die „Information zur Unterkunft”) und entsprechen den Formaten und Standards von Flatprovider. Die Informationen zur Unterkunft beinhalten keine Telefon- oder Faxnummern sowie E-Mail-Adressen (inklusive Skype-Adressen) oder Social Media Webseiten (inklusive Twitter und Facebook) mit direktem Hinweis auf die Unterkunft oder ihre Webseite oder auf die Webseiten Dritter. Flatprovider behält sich das Recht vor, Informationen, die fehlerhaft oder unvollständig sind oder gegen die Geschäftsbedingungen dieses Vertrags verstoßen, zu bearbeiten oder zu entfernen.
2.1.2 Die Unterkunft verpflichtet sich, sicher zu stellen, dass die Informationen zur Unterkunft jederzeit wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Die Unterkunft ist zu jeder Zeit für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen zur Unterkunft verantwortlich; dazu zählen auch zusätzliche Verfügbarkeiten von Zimmern für besondere Zeiträume oder außergewöhnliche (wesentlich zur Benachteiligung beitragende) Ereignisse oder Situationen (wie Renovierungen oder Bauarbeiten am oder nahe der Unterkunft). Die Unterkunft aktualisiert die Informationen zur Unterkunft täglich (falls nötig auch öfter) und kann über das Extranet jederzeit
1.) die Raten der verfügbaren, buchbaren Zimmer und
2.) die Anzahl sowie die Kategorie der verfügbaren Zimmer ändern, gemäß dem Mindestkontingent (wie nachfolgend definiert).
2.1.3 Die von der Unterkunft für die Webseiten zur Verfügung gestellten Informationen bleiben das alleinige Eigentum der Unterkunft. Die von der Unterkunft zur Verfügung gestellten Informationen können von Flatprovider editiert oder verändert und anschließend in andere Sprachen übersetzt werden; die Übersetzungen bleiben das alleinige Eigentum von Flatprovider. Der editierte und übersetzte Inhalt wird ausschließlich von Flatprovider auf den Webseiten verwendet und darf von der Unterkunft nicht (in irgendeiner Art und Weise) für einen anderen Absatz- oder Vertriebsweg oder Zweck genutzt werden. Änderungen und Aktualisierungen der Beschreibungen der Unterkunft sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flatprovider gestattet.
2.1.4 Sofern nicht anders mit Flatprovider vereinbart, bearbeitet die Unterkunft alle Änderungen, Aktualisierungen und/oder Ergänzungen der Informationen zur Unterkunft (darunter Preise, Verfügbarkeiten und Zimmer) direkt und online über das Extranet oder auf einem anderen Weg, den Flatprovider gegebenenfalls angeben kann. Aktualisierungen und Änderungen von Bildern, Fotos und Beschreibungen werden so schnell wie möglich von Flatprovider bearbeitet.
2.2 Kommissionen
2.2.1 Die Unterkunft zahlt Flatprovider für jede Unterkunfts- und / oder Zimmerreservierung eines Gasts über die Webseiten eine Kommission (die „Kommission“). Die Zahlung erfolgt gemäß Abschnitt 2.4. Die Gesamtkommission pro Reservierung entspricht der Summe aus
1.) der Anzahl der tatsächlichen Übernachtungen des Gasts in der Unterkunft,
2.) dem gebuchten Preis pro Zimmer und Nacht (inklusive MwSt., Umsatzsteuer und anderen geltenden nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen Steuern oder Abgaben (die „Steuern”) sowie anderen Extras, Kosten und Gebühren, die zum Zeitpunkt der Buchung eines Gasts auf den Webseiten im angebotenen Preis enthalten sind (dazu zählen Kosten für Frühstück, Mahlzeiten (Halbpension oder Vollpension) und Leihräder sowie Gebühren für einen späten Check-out bzw. frühen Check-in oder eine zusätzliche Person, Resort-Gebühren, Kosten für Zustellbetten und Theaterkarten sowie Servicegebühren, Endreinigung, etc.),
3.) der Anzahl der vom Gast gebuchten Nächte und
4.) dem im Vertrag festgesetzten Kommissionssatz. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass die Kommission auch im Falle einer Überbuchung, eines Nichterscheinens (ausgenommen die Unterkunft informiert Flatprovider innerhalb von 2 Geschäftstagen nach dem geplanten Anreisetermin des Gasts über dieses Nichterscheinen) oder einer gebührenpflichtigen Stornierung (einer Stornierung, die nicht den Bestimmungen einer kostenfreien Stornierung der Unterkunft entspricht) der bestätigten Buchung berechnet wird.
2.2.2 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist der, dem Gast auf den Webseiten angegebene Preis inklusive MwSt., Umsatzsteuer, Gebühren und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten, Gebühren oder Abgaben (diese anderen Steuern, Kosten und Abgaben können im Voraus ohne weitere Anmerkungen in angemessener Weise eingerechnet sein).
2.2.3 Muss dem Gast gemäß einem gültigen Gesetz, einer Regel oder einer Gesetzgebung, die für eine Unterkunft gelten (oder einer Änderung oder eines Inkrafttretens einer solchen Regelung), der Preis inklusive MwSt., Umsatzsteuer und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten oder Abgaben angezeigt werden, passt die Unterkunft den Preis im Extranet, in Übereinstimmung mit den Abschnitten 2.1.2 und 2.1.3 so schnell wie möglich an, spätestens jedoch 5 Werktage nach
1.) der Änderung oder des Inkrafttretens des entsprechenden Gesetzes, der Regel oder der Gesetzgebung, die für eine Unterkunft gelten, oder
2.) der Benachrichtigung hierüber durch Flatprovider.
2.2.4 Die Mehrwertsteuer auf die Kommissionszahlung an Flatprovider wird gegebenenfalls zur Kommission hinzugerechnet.
2.2.5 Im Extranet werden die Details für die über die Webseiten für die Unterkunft gemachten Reservierungen und die entsprechende Kommission aufgeführt. Es ist somit jederzeit möglich eine Übersicht über durchgeführte Reservierungen und / oder Stornierungen zu erhalten. Die Basis für die monatlich abgerechnete Kommission sind jene Reservierungen aller Gäste, deren Abreisetage im vorangegangenen Monat liegen.
2.2.6 Abweichend von der voran gegangenen Kommission kann Flatprovider aber auch eine fixe Kommission pro Unterkunft und Monat (Monatliche Flatprovider Portalgebühr), unabhängig von der Anzahl der Buchungen, mit dem Unterkunftsgeber vereinbaren.
2.3 Zahlung der Kommission
2.3.1 Die Kommission für eine Buchung in dem Kalendermonat, in den der (geplante) Anreisetag des Gasts fällt, wird im darauffolgenden Kalendermonat in Rechnung gestellt und gezahlt (ausgenommen kostenfreier Stornierungen, die über die Webseite von oder per Mail an Flatprovider sowie in Übereinstimmung mit den Stornierungsbedingungen der Unterkunft vorgenommen werden); es gelten die folgenden Bedingungen sowohl für die variable als auch für die fixe Kommission:
a) Rechnungen werden monatlich gestellt und der Unterkunft per E-Mail gesendet.
b) Die Kommission, die für einen Monat in Rechnung gestellt wird, wird von der Unterkunft innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt.
c) Die Zahlung erfolgt von der Unterkunft direkt an Flatprovider (Pnobepo HGmbH) per Überweisung auf ein von Flatprovider bezeichnetes Bankkonto. Andere Zahlungsarten (wie die Zahlung per Scheck oder über Zahlungsagenturen) können von Flatprovider nicht bearbeitet werden und werden deshalb nicht akzeptiert.
d) Alle Kommissionszahlungen aus diesem Vertrag müssen in frei verfügbaren Geldmitteln, ohne Abzug oder Aufrechnung erfolgen sowie frei von Abzügen sein, die jetzt oder in Zukunft von einer Regierungs-, Finanz- oder sonstigen Behörde für oder wegen Steuern, Abgaben, Einfuhrgebühren, Zollabgaben, Gebühren, Kosten und andere(r) Einbehaltungen verlangt werden. Ist die Unterkunft verpflichtet einen solchen Abzug oder eine solche Einbehaltung zu leisten, zahlt sie an Flatprovider den zusätzlichen Betrag, der nötig ist, damit Flatprovider den vollständigen Betrag (netto) erhält, wie er vor dem Abzug in der Rechnung vereinbart war. Die Unterkunft ist verantwortlich und haftet für die Zahlung und die Übermittlung aller Steuern, Abgaben, Einfuhrgebühren, Zollabgaben, Gebühren, Kosten und anderer Einbehaltungen auf die vollständige Zahlung der Kommission (netto) von der Unterkunft an Flatprovider.
e) Die monatliche Kommission wird von der Unterkunft in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung (normalerweise Euro und gegebenenfalls zum aktuellen Wechselkurs) gezahlt.
2.3.2 Werden Kommissionen nicht am oder bis zum fälligen Zeitpunkt gezahlt, behält sich Flatprovider ab dem 8. des entsprechenden Monats das Recht vor: a) die Unterkunft solange auf den Webseiten zu sperren bis die Gesamtsumme bezahlt ist und b) auf den ausstehenden Betrag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen (10% per anno) und / oder eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25.- Euro pro Mahnung zu berechnen.
2.3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Flatprovider das Recht vor, Zinsen zu erheben, die im Vertrag festgesetzte Dienstleistung auszusetzen und/oder eine Bankgarantie oder eine andere Form der finanziellen Sicherheit von der Unterkunft zu verlangen.
2.4 Reservierung, Gästereservierung und Beschwerden
2.4.1 Nach jeder Buchung durch einen Gast auf der Webseite, erhält die Unterkunft von Flatprovider eine Bestätigung. Flatprovider ist weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen (darunter die Kreditkarteninformationen) und Daten des Gasts noch für die Zahlungsverpflichtungen des Gasts bezüglich seiner (Online-) Reservierung verantwortlich. Die Unterkunft überprüft und bestätigt im Extranet regelmäßig (jedoch mindestens einmal täglich) den Status der Reservierungen.
2.4.2 Durch die Reservierung auf den Webseiten entsteht ein direkter Vertrag (und somit ein Rechtsverhältnis) und zwar ausschließlich zwischen der Unterkunft und dem Gast (die „Gästereservierung”). Die Unterkunft gewährt Flatprovider hiermit im notwendigen Umfang die ausdrückliche Berechtigung, Gästereservierungen für die Unterkunft die vom Gast online auf den Webseiten vorgenommen werden, in seinem Namen abzuschließen.
2.4.3 Die Unterkunft ist verpflichtet, einen Gast als Vertragspartner zu akzeptieren und die Online-Reservierung gemäß den Informationen zur Unterkunft auf den Webseiten zum Zeitpunkt der Reservierung, inklusive ergänzender Informationen und/oder angegebener Wünsche des Gasts, zu bearbeiten.
2.4.4 Abgesehen von den in der bestätigten Buchung festgelegten Kosten, Extras und Gebühren stellt die Unterkunft dem Kunden für die Zahlungsart (wie Kreditkartenzahlung) keine Bearbeitungsgebühren oder Verwaltungskosten in Rechnung.
2.4.5 Beschwerden und Forderungen bezüglich der Unterkunft (oder der von der Unterkunft angebotenen, geänderten oder zur Verfügung gestellten Produkte oder Leistungen) oder besonderer Anfragen des Gasts werden von der entsprechenden Unterkunft ohne Vermittlung oder Mitarbeit von Flatprovider bearbeitet. Flatprovider ist für solche Forderungen durch Gäste nicht verantwortlich und lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. Nach eigenem Ermessen kann Flatprovider jederzeit (a) dem Gast einen Kundendienst anbieten, (b) als Vermittler zwischen Unterkunft und Gast dienen, (c) dem Gast auf Kosten der Unterkunft eine gleichwertige oder bessere Unterkunft anbieten, falls die Unterkunft überbucht ist, oder andere materielle Mängel oder Beschwerden bezüglich der Unterkunft auftreten, oder (d) den Gast auf eine andere Weise bei der Kommunikation mit der Unterkunft oder bei Schritten gegen die Unterkunft unterstützen.
2.5 Überbuchung, Stornierung und Nichterscheinen
2.5.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die gebuchten Unterkünfte und / oder Zimmer zur Verfügung zu stellen und, falls die Unterkunft ihre in diesem Vertrag bestimmten Pflichten aus welchem Grund auch immer nicht erfüllen kann, Flatprovider unverzüglich über den Kundenservice (office@flatprovider.at mit der Betreffzeile Overbooking) zu informieren. Sollte Flatprovider keine alternative Unterkunft zur Verfügung stellen (die von der Unterkunft gegenüber Flatprovider bestätigt werden muss), bemüht sich die Unterkunft nach besten Kräften, alternative Lösungen gleicher oder besserer Qualität auf eigene Kosten anzubieten und falls bei der Ankunft keine Unterkunft / kein Zimmer verfügbar ist, verpflichtet sich die Unterkunft:
a) eine angemessene, alternative Unterkunft zu finden, gleicher oder besserer Qualität im Vergleich zu der Unterkunft, in der der Gast die garantierte Buchung durchgeführt hat;
b) einen kostenfreien privaten Transfer zu der alternativ angebotenen Unterkunft für den Gast und seine Mitreisenden, die in der garantierten Buchung des Gasts aufgeführt sind, anzubieten, und
c) Flatprovider und/oder dem Gast alle Ausgaben und Unkosten (z. B. Kosten für eine alternative Unterkunft, Transportkosten, Telefonkosten) zu erstatten, die der Gast und/oder Flatprovider auf Grund der Überbuchung zu tragen hatte. Jegliche Kosten, die Flatprovider in diesem Zusammenhang zurückerstattet werden müssen, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden.
2.5.2 Die Unterkunft ist nicht berechtigt, eine Online-Reservierung zu stornieren.
2.5.3 Bei Stornierungen, die ein Gast vor dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, werden keine Kommissionszahlungen fällig. Stornierungen, die ein Gast nach dem Zeitpunkt und dem Datum, ab dem eine Stornierungsgebühr zu entrichten ist, durchführt, bringen eine Kommission gemäß der Bedingungen dieses Vertrages mit sich.
2.6 Kreditkartengarantie
2.6.1 Die Buchung wird garantiert, indem der Gast oder die Person, die die Buchung durchführt, seine/ihre Kreditkarteinformationen bei der Buchung angibt und / oder eine Anzahlung per Überweisung leistet. Die Unterkunft ist verpflichtet zumindest ein gängiges Zahlungsmittel als Buchungsgarantie zu akzeptieren. Die Unterkunft trägt die Verantwortung für die Prüfung der Gültigkeit dieser Kreditkarteninformationen, die (Vor-) Autorisierung der Kreditkarte und das Kreditlimit zum Zeitpunkt der gebuchten Übernachtung(en). Bei Eingang einer Buchung ist die Unterkunft verpflichtet, die Kreditkarte unverzüglich zu prüfen und eine Vorautorisierung durchzuführen. Wenn die Kreditkarte keine Garantie bietet, muss die Unterkunft den Gast darum bitten, seine Buchung auf eine andere Art zu garantieren (Anzahlung). Wenn dies der Gast nicht kann oder möchte, ist Flatprovider berechtigt, die Buchung auf Wunsch der Unterkunft zu stornieren. Ist die Kreditkarte (oder eine andere vom Gast gegeben Garantie) aus irgendeinem Grund unwirksam oder ungültig, ist dies stets auf Rechnung und Gefahr der Unterkunft. Für Buchungen, die von Flatprovider gemäß Abschnitt 2.6.1 storniert werden, wird keine Kommission berechnet.
2.6.2 Unterkünfte, die eine Belastung der Kreditkarte vor dem Anreisedatum vornehmen möchten, müssen sicherstellen, dass die Konditionen der Vorauszahlung (einschließlich der besonderen Bestimmungen für Angebote sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich solcher Vorauszahlung) in den Informationen zur Unterkunft enthalten und dem Gast vor Durchführung seiner Buchung verfügbar sind.
2.6.3 Die Unterkunft ist für das Inrechnungstellen des Aufenthaltes, der Gebühr bei Nichterscheinen und der Stornierungsgebühr (einschließlich der anzuwendenden Steuern, die von der Unterkunft an die zuständige Steuerbehörde zu entrichten sind) verantwortlich. Kreditkarten werden in der Währung belastet, die bei der Reservierung des Gasts angegeben ist. Wo dies nicht möglich ist, behält sich die Unterkunft das Recht vor, die Kreditkarte des Gasts in einer anderen Währung zu einem angemessenen Wechselkurs zu belasten.
2.6.4 Sollte die Unterkunft nur Barzahlungen für die Übernachtung akzeptieren, werden von Flatprovider keine Kreditkartendetails, die als Buchungsgarantie angegeben wurden, an die Unterkunft weitergegeben.2.7. Sicherung der Kreditkarteninformationen
2.7.1. Jede Unterkunft verpflichtet sich und seine Sub-Servicer auf permanenter Basis die Regelungen, die Anforderungskriterien und die Überprüfungsprozesse, wie Sie im Payment Card Industry Data Security Standard („PCI”) bestimmt sind und von Zeit zu Zeit von den wichtigsten Kreditkartenorganisationen öffentlich bekannt gegeben werden, zu erfüllen.
2.7.2. Die Unterkunft bestätigt, dass sie für die Sicherheit der Daten des Kreditkarteninhabers, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet werden, verantwortlich ist. Auch wird darauf hingewiesen, dass Kreditkarteninformationen nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen.
2.8. Direkt an Gäste gerichtete Werbemaßnahmen
Die Unterkunft erklärt sich einverstanden, Gäste, die sie über Flatprovider gewonnen hat, nicht direkt zu kontaktieren, bzw. dies nur in Absprache mit Flatprovider zu tun.
2.9. Extranet
Flatprovider stellt der Unterkunft einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung, die der betroffenen Unterkunft den Zugriff auf das Extranet ermöglichen. Der Benutzername und das Passwort sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich an Personen weiter zu geben, die Zugang zum Extranet benötigen. Die Unterkunft ist verpflichtet, Flatprovider unverzüglich über jeden (mutmaßlichen) Sicherheitsbruch oder Missbrauch zu informieren. Bei einem derartigen Verstoß kommt die Unterkunft für etwaige Schäden auf und hält Flatprovider schad- und klaglos.
2.10 Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt stellt die Unterkunft den Gästen, die von einem Ereignis der höheren Gewalt betroffen sind, Gebühren, Kosten, Ausgaben oder andere Beträge nicht in Rechnung (dies gilt auch für den (nicht erstattbaren) Zimmerpreis oder die Nichtanreise, die (Änderungen einer) Reservierung oder die Stornierungsgebühr) für
1.) eine Stornierung oder Änderung der Reservierung des Gastes oder
2.) den Teil der Reservierung, der aufgrund des Ereignisses der höheren Gewalt nicht in Anspruch genommen wurde. Im Falle eines begründeten Zweifels, ist die Unterkunft berechtigt, den Gast aufzufordern, einen angemessenen Nachweis zu erbringen, der den Zusammenhang zwischen dem Ereignis der höheren Gewalt und der Stornierung, dem Nichterscheinen oder der Änderung der Reservierung belegt (und auf Anfrage stellt die Unterkunft Flatprovider eine Kopie dieses Nachweises zu). Damit Flatprovider eine Stornierung, Nichtanreise oder Änderung einer Reservierung, die aufgrund eines Ereignisses der höheren Gewalt entstanden ist, registrieren kann, verpflichtet sich die Unterkunft, Flatprovider innerhalb von 2 Geschäftstagen a) nach dem geplanten Ankunftsdatum bei Nichtanreise oder Stornierung oder b) nach dem Check-out der tatsächlichen Übernachtungen zu informieren. Flatprovider berechnet im Falle einer registrierten Nichtanreise oder Stornierung oder für den Teil der Buchung, der aufgrund des Ereignisses der höheren Gewalt nicht in Anspruch genommen wurde, keine Kommission.

 

3. LEISTUNGSUMFANG VON FLATPROVIDER:

 

Die Marke FLATPROVIDER sieht sich als EDV – Dienstleister, der über die Webpage www.flatprovider.com (und allfälligen anderen Endungen) Dienstleistungen anbietet, unabhängig davon ob diese Leistungen von Flatprovider selber oder von Partnerfirmen über Flatprovider erbracht werden. Vertragspartner ist in jedem Fall die Marke Flatprovider, beziehungsweise der Eigentümer der Marke, die PNOBEPO HGmbH.
Die Marke FLATPROVIDER unterscheidet zwischen einmaligen Leistungen:
– Einbindung von Beschreibungen und Bildern von Apartments auf der Webpage.
– Anbindung von verschiedenen Zahlungssystemen an die Webpage.
– Konfigurieren und Freischalten des Buchungskalenders.
– Anbindung des Buchungskalenders an verschiedene Buchungsplattformen wie z.B. booking.com….
– Schulungen betreffend der Nutzung der Website und des Extranets
Für die oben angeführten Leistungen (welche nicht erschöpfend angeführt sind) wird ein einmaliger Betrag, abhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, mit dem Unterkunftsgeber und/oder Vertragspartner vereinbart. Nicht enthalten sind die Erstellung von Unterkunftsbeschreibungen (in Deutsch, aber auch in anderen Sprachen) auf den Buchungsplattformen und das Anfertigen von Fotos der Unterkünfte. Der Unterkunftsgeber und Vertragspartner muss in diesem Zusammenhang auf eigenes Risiko, eigenen Namen und Rechnung mit den jeweiligen Buchungsplattformen Verträge abschließen und Flatprovider die Zugangsdaten übermitteln. Auch muss der Unterkunftsgeber und Vertragspartner, damit die Bezahlung von Buchungen der Unterkunft des Unterkunftsgeber möglich ist, für entsprechende Verträge mit Zahlungsmittelanbieter, wieder auf eigenes Risiko, eigenen Namen und Rechnung, sorgen.
und der laufenden Nutzung der FATPROVIDER Webpage inklusive der angebundenen Buchungssoftware:
– für die Präsentation der Unterkunft auf der Webpage, zu Verfügungstellung des Buchungskalenders und der Schnittstellen zu den verschiedenen Buchungsplattformen stellt Flatprovider eine monatliche Gebühr, unabhängig von der Anzahl der Buchungen, pro Unterkunft in Rechnung.

 

4. RECHTE UND PFLICHTEN VON FLATPROVIDER:

 

4.1 Die Unterkunft gewährt Flatprovider hiermit ein nicht ausschließliches, gebührenfreies und weltweites Recht sowie eine Lizenz (oder Sublizenz, sofern anwendbar):
a) die, als Geistiges Eigentum der Unterkunft bestimmten Gegenstände, wie sie von der Unterkunft gemäß dieses Vertrages gegenüber Flatprovider eingeräumt wurden, und die für Flatprovider notwendig sind, um seine Rechte geltend zu machen und seine Pflichten innerhalb dieses Vertrages zu erfüllen, zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten, zu vermitteln und in irgendeiner Form verfügbar zu machen und darzustellen,
b) die Information zur Unterkunft zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten und zu verwenden (und uneingeschränkt öffentlich zu verwenden, zu ändern, zu bearbeiten, zu vermitteln, zu vervielfältigen, zu kopieren und in welcher Art auch immer zu veröffentlichen).
c) weiters gewährt der Unterkunftsgeber Flatprovider jederzeit Zugang zu dem im Extranet angelegten Account. Zu diesem Zwecke verpflichtet sich der Unterkunftsgeber Flatprovider per Email stets, bei Passwortänderungen die der Unterkunftsgeber selbständig im Extranet vornehmen kann, das aktuelle Passwort zukommen zu lassen.
4.2 Flatprovider behält sich das Recht vor, die Information der Unterkunft (einschließlich dem entsprechenden Geistigen Eigentum) der Unterkunft und der von der Unterkunft auf den Webseiten gemachten Angebote über oder in Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen (ihrer Webseiten) und/oder Dritter (die „Webseiten Dritter”) zu unterlizenzieren, verfügbar zu machen, zu offenbaren und anzubieten.
4.3 Flatprovider haftet der Unterkunft gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Webseiten Dritter. Einziges Rechtsmittel der Unterkunft bezüglich Webseiten Dritter ist, Flatprovider zu beauftragen (die das Recht aber nicht die Pflicht haben)
1.) die Zusammenarbeit mit solchen Webseiten Dritter auszusetzen oder einzustellen, oder
2.) die Unterkunft (einschließlich der Information zur Unterkunft) von solchen Webseiten Dritter zu entfernen, oder diesen Vertrag zu kündigen, alles gemäß der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
4.4 Kundendaten und Gästebewertungen
4.4.1 Flatprovider leitet die von einem Gast durchgeführte Buchung an die entsprechende Unterkunft weiter, zu deren Buchungsinformationen das Ankunftsdatum, die Anzahl der Nächte, die Zimmerkategorie (einschließlich Wünsche bezüglich Raucher-/Nichtraucherzimmer (falls verfügbar)), der Zimmerpreis, der Name des Gasts, die Adressangaben, die Kreditkarteninformationen (zusammen die „Kundendaten”) und andere spezielle, vom Gast angegebene Wünsche gehören.
4.4.2 Nach dem Aufenthalt des Gasts in einer Unterkunft kann Flatprovider den Gast bitten, seinen Aufenthalt in der entsprechenden Unterkunft unter bestimmten Gesichtspunkten zu bewerten und für bestimmte Eindrücke während seines Aufenthaltes Punkte zu vergeben.
4.4.3 Flatprovider behält sich das Recht vor, diese Kommentare und Punkte auf der Webseite zur veröffentlichen. Die Unterkunft nimmt zur Kenntnis, dass Flatprovider nur Verteiler (ohne Verpflichtung zur Überprüfung der Richtigkeit) und nicht Verfasser dieser Kommentare ist.
4.4.4 Flatprovider verpflichtet sich die Gästebewertungen sorgfältig bezüglich Obszönitäten und Personennamen zu überprüfen. Flatprovider behält sich das Recht vor, unangemessene Bewertungen, die Obszönitäten oder Personennamen enthalten, abzulehnen, zu ändern oder zu entfernen.
4.4.5 Flatprovider führt keine Gespräche und Verhandlungen sowie keinen Schriftverkehr mit der Unterkunft bezüglich (dem Inhalt oder der Folgen der Veröffentlichung oder Verbreitung) der auf den Webseiten angezeigten Gästebewertungen.
4.4.6 Flatprovider trägt nicht die Verantwortung und haftet nicht für den Inhalt und die Folgen der (Veröffentlichung oder Verbreitung der) Kommentare oder Bewertungen.
4.5 (Online-) Marketing und PPC-Werbung
4.5.1 Flatprovider ist berechtigt, für die Unterkunft Werbung zu machen, indem Flatprovider den/die Namen der Unterkunft für Online-Marketing, einschließlich E-Mail-Marketing und/oder Pay-Per-Click-Werbung (PPC), verwendet. Flatprovider initiiert Online-Marketingmaßnahmen nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten.
4.5.2 Die Unterkunft ist sich der Arbeitsweisen von Suchmaschinen, wie dem Durchsuchen von Inhalten und dem Ranking von Webseiten (URLs), bewusst. Flatprovider erklärt sich einverstanden, dass die Unterkunft, wenn sie ein Verhalten Dritter Webseiten bemerkt, das gegen das Geistige Eigentumsrecht der Unterkunft verstößt, Flatprovider schriftlich über die Details des Missbrauchs in Kenntnis setzt; Flatprovider wird dann alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die betroffenen Dritten die nötigen Schritte zur Behebung des Missstands einleiten.
4.5.3 Die Unterkunft verpflichtet sich, von der Marke Flatprovider keinen Gebrauch zu machen, indem sie keine Suchwörter kauft, die zum Geistigen Eigentum von Flatprovider gehören.

 

5. RANKING:

 

Die Reihenfolge, in der Unterkünfte auf den Webseiten erscheinen (das „Ranking”), wird automatisch und ausschließlich von Flatprovider generiert. Das Ranking basiert auf verschiedenen Faktoren wie unter anderem auf der von der Unterkunft zu zahlenden Kommission, dem über die Webseiten generierten Umsatz der Unterkunft, der Stornierungsquote, den Punkten der Gästebewertungen, dem Verlauf in der Kundenbetreuung, der Anzahl und Art von Gästebeschwerden und der fristgerechten Zahlung der Kommission der Unterkunft.

 

6. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN:

 

6.1 Die Unterkunft sichert Flatprovider zu und gewährleistet Flatprovider, dass, gemäß der Bedingungen dieses Vertrages,
1.) die Unterkunft alle notwendigen Rechte, Befugnisse und die Handlungsvollmacht besitzt, das Geistige Eigentum, wie es in der Information zur Unterkunft auf den Webseiten präsentiert oder verwendet wird, zu nutzen, zu unterlizenzieren und von Flatprovider auf der Webseite verfügbar machen zu lassen,
2.) die Unterkunft alle Berechtigungen, Lizenzen und andere behördlichen Genehmigungen, die zur Leitung, Ausführung und Fortsetzung der Vorgänge und Geschäfte notwendig sind, innehat und erfüllt, und
3.) der Preis für die Unterkunft / das Zimmer, wie er auf den Webseiten angegeben wird, dem besten verfügbaren Preis für einen vergleichbaren Aufenthalt der entsprechenden Unterkunft entspricht und der Gast keinen besseren Preis erhalten kann, indem er direkt in der Unterkunft, über einen dritten Anbieter oder ein anderes Medium oder einen anderen Vertriebsweg eine Unterkunft / ein Zimmer bucht.
6.2 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen Vertragspartner zu und gewährleistet dem anderen Vertragspartner, dass, gemäß der Bedingungen dieses Vertrages,
1.) er die notwendige unternehmerische Vollmacht besitzt, um seine gemäß dieses Vertrags entstehenden Pflichten anzutreten und zu erfüllen,
2.) er alle erforderlichen, unternehmerischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung und Erfüllung dieses Vertrages zu ermöglichen,
3.) dieser Vertrag rechtsgültige und bindende Pflichten dieses Vertragspartners gemäß seiner Bedingungen darstellt, und
4.) jeder Vertragspartner sich verpflichtet, alle anwendbaren staatlichen Gesetze, Gesetzbücher, Regulierungen, Verordnungen, und Regelungen des Landes, Staates oder der Gemeinde zu erfüllen, die für den Vertragspartner bezüglich der anzubietenden oder angebotenen Produkte und/oder der anzubietenden oder angebotenen Dienstleistungen dieses Vertragspartners gelten.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag angegeben, gibt keiner der Vertragspartner Zusicherungen und Gewährleistungen, ausdrücklich oder stillschweigend, in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages und trägt hiermit keine konkludenten Gewährleistungen, einschließlich aller konkludenten Gewährleistungen der Verkehrsfähigkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
6.4 Flatprovider übernimmt gegenüber der Unterkunft keine Haftung in Zusammenhang mit einem Ausfall (vorübergehend und/oder teilweise), der Unterbrechung, des Nutzungsausfalls, der Störung oder der Nichtverfügbarkeit der Webseiten, des Services und/oder des Extranets.

 

7. SCHADENERSATZ UND HAFTUNG

 

7.1 Jeder Vertragspartner (der „entschädigende Vertragspartner”) haftet für den anderen Vertragspartner (den „zu entschädigenden Vertragspartner”), entschädigt ihn und hält ihn schadlos, für und gegen alle direkten Schadenersatzansprüche (ausschließlich Leistungs-, Gewinn- und Einnahmeausfälle, Vertragsverluste, Verlust oder Schaden des geschäftlichen Ansehens, Anspruchsverlust oder besondere, mittelbare Schäden oder Folgeschäden und/oder Schadenersatzverpflichtungen), Schuldverhältnisse, Verpflichtungen, Kosten, Ansprüche (jeder Art), Rechtsanspruch, Strafen, Gerichtsverfahren und Ausgaben (einschließlich und ohne Beschränkung Anwaltskosten in angemessener Höhe), die von dem zu entschädigenden Vertragspartner gezahlt oder dem zu entschädigten Vertragspartner entstanden sind, aufgrund:
1.) eines Vertragsbruchs von Seiten des entschädigenden Vertragspartners, oder
2.) eines Schadenersatzanspruchs Dritter aufgrund eines (mutmaßlichen) Verstoßes gegen das Recht am Geistigen Eigentum des Dritten durch den entschädigenden Vertragspartner.
7.2 Die Unterkunft haftet gegenüber Flatprovider für alle Schuldverhältnisse, Kosten, Ausgaben (einschließlich und ohne Beschränkung Anwaltskosten in angemessener Höhe), Schäden, Verluste, Verpflichtungen, Ansprüche (jeder Art), Rechtsanspruch, Strafen und Gerichtsverfahren, die von Flatprovider gezahlt oder gegenüber Flatprovider entstanden sind in vollem Umfang und verpflichtet sich Flatprovider zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf:
1.) alle Schadenersatzansprüche von Gästen bezüglich nicht korrekter, fehlerhafter oder fehlleitender Informationen der Unterkunft auf den Webseiten;
2.) alle Schadenersatzansprüche von Gästen bezüglich eines Aufenthaltes in einer Unterkunft, mit Überbuchung oder (teilweise) stornierter oder falscher Reservierungen;
3.) alle anderen Schadenersatzansprüche von Gästen, die ganz oder teilweise von der Unterkunft zu tragen sind, auf dessen Gefahr und Kosten, (einschließlich Ansprüche bezüglich (nichterfüllter) Serviceleistungen der Unterkunft oder angebotener Produkte der Unterkunft) oder, die durch rechtswidrige Handlungen, Betrug, vorsätzliches und fahrlässiges Fehlverhalten oder Vertragsbruch (einschließlich der Gästereservierungen) von der Unterkunft gegenüber dem Gast oder seinem Eigentum entstanden sind; und
4.) alle Ansprüche gegen Flatprovider in Verbindung mit oder infolge einer Versäumnis der Unterkunft zu zahlen oder geltende Steuern, die erhoben wurden oder auf diesem Service basieren, oder andere Gebühren gemäß der geltenden entsprechenden Gerichtsbarkeit einzubehalten.
7.3 Im Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter handeln die Vertragspartner nach Treu und Glauben und bemühen sich, sich im geschäftlichen Rahmen und nach besten Kräften gegenseitig in der Abwehr eines Schadenersatzanspruches und/oder der Regulierung eines Schadens zu beraten, zusammen zu arbeiten, und zu assistieren, wohingegen der entschädigende Vertragspartner berechtigt ist, die Schadenersatzansprüche und die Abwehr (nach Beratung und Einverständnis des zu entschädigenden Vertragspartners und der angemessenen Abwägung der Interessen beider Vertragspartner) zu übernehmen und keiner der Vertragspartner macht Zugeständnisse, versendet Dokumente, stimmt der Umsetzung einer richterlichen Entscheidung zu oder geht einen Kompromiss oder eine Abmachung ein ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners (die nicht unbegründet zurückbehalten, verzögert oder konditioniert werden darf).
7.4 Die Vertragspartner haften gegenüber anderen Vertragspartnern nicht für Schadenersatzansprüche aus mittelbaren und besonderen Schäden, für Strafzuschlag für Schadenersatz, für Zufalls- oder Folgeschäden oder Verluste, darunter Leistungsausfall, Gewinnausfall, Verlust des geschäftlichen Ansehens, Vertragsverlust, Verlust des Anspruchs, unabhängig davon, ob der Schaden das Ergebnis eines Vertragsbruchs, eines Betrugs oder eines anderen Gegenstandes ist. Auf alle Schadenersatzansprüche bezüglich solcher Schäden und Verluste wird hiermit ausdrücklich verzichtet.
7.5 Jeder Vertragspartner bestätigt, dass Rechtsmittel unzulänglich sein können, um den anderen Vertragspartner vor Brüchen dieses Vertrags zu schützen; jeder Vertragspartner hat das Recht auf ein Unterlassungsverfahren und eine Erfüllungsklage ohne Rechtsnachteil bezüglich anderer Rechte und Rechtsmittel, die dem anderen Vertragspartner zur Verfügung stehen.
7.6 Die Pnobepo HGmbH und ihre Marke FLATPROVIDER haften jedenfalls nicht für Schäden die auf Grund von technischen Problemen, einem vorübergehenden Ausfall der Webpage und / oder auf Grund von Software Problemen entstanden sind. Auch kann aus einer vorübergehend, eingeschränkten Nutzbarkeit kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Der Buchungskalender wird in einem Intervall von maximal 5 Minuten mit den angebundenen Buchungsplattformen synchronisiert. Sollten innerhalb dieses Intervalls zwei Buchungen für denselben Zeitraum eingehen, kommt es zu einer Doppelbuchung. Die Pnobepo HGmbH und ihre Marke FLATPROVIDER haften jedenfalls auch nicht für Schäden die auf Grund von Doppelbuchungen entstanden sind.

 

8. VERTRAGSDAUER, VERTRAGSENDE UND AUSSETZUNG DES VERTRAGS:

 

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieser Vertrag am Tag der Vertragsunterzeichnung oder mündlichen Vereinbarung, spätestens aber mit dem Tag an dem die Unterkunft auf der Flatprovider Webpage veröffentlicht wird und gilt unbefristet, sofern der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Monats gekündigt wird. Der Vertrag endet frühestens nach der schriftlichen Kündigung per Email unter Einhaltung der Kündigungsfrist durch einen der Vertragspartner.
8.2 Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige schriftliche Kündigung beenden oder bezüglich des anderen Vertragspartners aussetzen, im Falle:
a) einer erheblichen Verletzung einer der Bedingungen des Vertrags durch den anderen Vertragspartner (z.B. Zahlungsverzug, Zahlungsunfähigkeit, Bereitstellung falscher Informationen oder Eingang einer maßgeblichen Anzahl an Gästebeschwerden); oder
b) eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des anderen Vertragspartners.
8.3 Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erkennt die Unterkunft nach Vertragsende ausstehende Reservierungen von Gästen an und zahlt alle aus diesen Reservierungen entstandenen Kommissionen (gegebenenfalls mit Zinsen).
8.4 In den folgenden Fällen ist Flatprovider berechtigt, seine Leistungen gegenüber einer Unterkunft (darunter die Darstellung oder die Verfügbarkeit der Unterkunft oder das entsprechende Reservierungstool auf den Webseiten) unverzüglich auszusetzen und /oder zu beenden:
1.) Die Unterkunft zahlt die Kommission nicht am oder bis zum fälligen Datum.
2.) Die Unterkunft stellt im Extranet fehlerhafte oder irreführende Informationen zur Unterkunft ein.
3.) Die Unterkunft pflegt die Informationen im Extranet unzureichend, sodass in der Unterkunft Überbuchungen entstehen.
4.) Die Unterkunft akzeptiert eine Reservierung nicht zum auf der Reservierung angegebenen Preis.
5.) Die Unterkunft berechnet einem Gast oder mehreren Gästen einen zu hohen Preis.
6.) Die Unterkunft belastet die Kreditkarte eines Gasts vor der Ankunft ohne dessen ausdrückliche Zustimmung (der Gast gibt seine ausdrückliche Zustimmung, wenn er ein nicht erstattbares Angebot oder ein Vorauszahlungsangebot wählt).
7.) Flatprovider erhält eine oder mehrere, rechtmäßige und schwerwiegende Beschwerde(n) von einem Gast oder mehreren Gästen, die in der Unterkunft reserviert haben.
8.) Der Gästebewertungsprozess wird missbraucht, insofern die Bewertung auf den Webseiten nicht die ehrliche Meinung eines echten Aufenthalts eines echten Gasts in der Unterkunft wiedergibt.
9.) Die Unterkunft verhält sich gegenüber Gästen oder den Mitarbeitern von Flatprovider unangemessen oder unprofessionell.
10.) Die Unterkunft verweigert die Zustimmung zu einer begründeten Überarbeitung einer der Bedingungen in diesem Vertrag.
11.) Die Unterkunft kündigt den Vertrag. In diesem Fall wird der Zugang nach Ablauf der Kündigungsfrist gesperrt.
8.5 Nach Vertragsende und sofern nicht anders festgelegt, gilt dieser Vertrag gegenüber dem beendenden Vertragspartners als vollständig und gänzlich beendet, ohne eine Auswirkung auf die Rechte und Rechtsmittel des anderen Vertragspartners bezüglich Schadenersatzes oder eines Vertragsbruchs durch den anderen (beendenden) Vertragspartner dieses Vertrags. Die Abschnitte 6, 8, 9 und 10 gelten über das Vertragsende hinaus.

 

9. GESCHÄFTSBÜCHER UND UNTERLAGEN:

 

Die Systeme, Geschäftsbücher und Unterlagen von Flatprovider (darunter Extranet, die Online-Reservierungsübersicht, Faxe und/oder E-Mails) gelten als zwingende Beweise für das Vorhandensein und den Eingang der Reservierung eines Gasts bei der Unterkunft und die Höhe der Kommission, die die Unterkunft Flatprovider gemäß diesem Vertrag zu zahlen hat; dies gilt nicht, falls die Unterkunft begründete und glaubhafte Gegenbeweise anführt, oder eine fixe Kommission vereinbart wurde.

 

10. GEHEIMHALTUNG

 

10.1 Die Vertragspartner erkennen an und vereinbaren, dass jeder Vertragspartner in Erfüllung dieses Vertrags Zugang zu unmittelbar oder mittelbar vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners bekommen oder diesen ausgesetzt sein kann (die „Vertraulichen Informationen”). Zu den vertraulichen Informationen zählen Kundendaten, Umsatz, Marketing- und Businesspläne sowie geschäftliche, finanzielle, betriebliche und andere nicht öffentliche Informationen, die vom offenbarenden Vertragspartner als privat oder vertraulich gekennzeichnet sind oder deren private und vertrauliche Natur dem empfangenden Vertragspartner offensichtlich ist.
10.2 Die Vertragspartner einigen sich darauf, dass: a) alle vertraulichen Informationen das alleinige Eigentum des offenbarenden Vertragspartners bleiben und der empfangende Vertragspartner die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags verwendet; b) sie die Verschwiegenheit und Geheimhaltung aufrechterhalten und umsichtige Maßnahmen ergreifen, damit Mitarbeiter, Angestellte, Vertreter, Vertragspartner und Auftragnehmer (die „Berechtigten Personen”) die Vertraulichkeit und Geheimhaltung aufrechterhalten; c) vertrauliche Informationen nur denjenigen berechtigten Personen offenbart werden, die diese Informationen zur Erfüllung dieses Vertrags benötigen; d) sie vertrauliche Informationen nicht kopieren, veröffentlichen, gegenüber anderen offenbaren oder verwenden (ausgenommen zur Erfüllung dieses Vertrags) und umsichtige Maßnahmen ergreifen, damit die berechtigten Personen vertrauliche Informationen nicht kopieren, veröffentlichen, gegenüber anderen offenbaren oder verwenden (ausgenommen zur Erfüllung dieses Vertrags); e) sie alle (Kopien (Hardcopy und Softcopy) von) vertraulichen Informationen auf schriftliche Anfrage des anderen Vertragspartners zurückgeben oder vernichten.
10.3 Ungeachtet des Vorangegangenen gelten Informationen, die
1.) nicht durch eine Handlung oder ein Unterlassen des empfangenden Vertragspartners öffentlich zugänglich sind oder werden,
2.) dem empfangenden Vertragspartner durch einen Dritten offenbart werden, der nicht einer Geheimhaltungspflicht unterliegt, oder
3.) laut Gesetz, Gerichtsbeschluss, Subpoena (Zeugenvorladung) oder Regierungsstellen offenbart werden müssen, nicht als vertrauliche Informationen.
10.4 Die Vertragspartner unternehmen wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um die Geheimhaltung und die Vertraulichkeit der Kundendaten zu sichern und vor unbefugter Nutzung oder Veröffentlichung zu schützen. Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Verarbeitung von Personendaten und dem Datenschutz die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG einzuhalten.

 

11. SONSTIGES:

 

11.1 Die Vertragspartner sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht berechtigt Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu übertragen oder zu belasten, sofern Flatprovider seine Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag (ganz oder teilweise oder zeitweise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Unterkunft an ein Partnerunternehmen abtreten, auf dieses übertragen oder es belasten kann.
11.2 Alle Mitteilungen und Nachrichten müssen in Deutsch und in Schriftform erfolgen und per Mail oder einem landesweit anerkannten Kurierdienst an die entsprechende, im Vertrag festgelegte Adresse (im Falle von Flatprovider an die im Impressum der Webpage angegebene Adresse) geschickt werden.
11.3 Dieser Vertrag (inklusive der Verzeichnisse, Anlagen und Anhänge, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrags ausmachen) bezeichnet den gesamten Vertrag und die Übereinkunft der Vertragspartner bezüglich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen Verträge, Vereinbarungen, (nicht bindende und bindende) Angebote, Verpflichtungen oder Aussagen bezüglich des Vertragsgegenstands (auch gegenüber der Unterkünfte).
11.4 Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder nicht bindend, bleiben alle anderen für die Vertragspartner geltenden Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall ersetzen die Vertragspartner die unwirksame oder nicht bindende Bestimmung durch eine wirksame und bindende Bestimmung, die angesichts des Inhalts und Zwecks dieses Vertrags, soweit als möglich, eine ähnliche Wirkung wie die unwirksame oder nicht bindende Bestimmung hat.
11.5 Sofern nicht anders im Vertrag festgelegt, unterliegt dieser Vertrag ausschließlich dem österreichischem Recht. Sofern nicht anders im Vertrag festgelegt, werden aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten ausschließlich vor die zuständigen Gerichte in Österreich, Gerichtsstand Korneuburg oder Wien gebracht und dort verhandelt.
11.6 Die Vertragspartner vereinbaren und erkennen an, dass Flatprovider ungeachtet Abschnitt 10.5 das Recht hat, vor einem zuständigen Gericht am Standort oder Sitz der Unterkunft Klage einzureichen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, einen vorläufigen Unterlassungsanspruch oder eine Erfüllungsklage zu erheben; in diesem Fall gilt das Recht der entsprechenden Gerichtsbarkeit des Standorts oder Sitzes der Unterkunft und zu diesem Zweck verzichtet die Unterkunft auf ihr eventuell bestehendes Recht, eine andere Gerichtsbarkeit oder ein anderes geltendes Recht zu verlangen.
11.7 Die englische Übersetzung (sofern vorhanden) basiert auf dem deutschen Original. Die übersetzte Version der deutschen Bedingungen ist eine Gefälligkeitsübersetzung und dient nur der Information sowie innerbetrieblichen Zwecken. Im Fall von Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache, gilt die deutsche Version und ist bindend und beweiskräftig. Die deutsche Version muss bei gerichtlichen Verfahren angewandt werden. Sie findet sich auf folgender Webseite www.flatprovider.com und www.flatprovider.at und wird Ihnen gern auf schriftliche Anfrage zugeschickt.

 

TEIL B:

 

1. GELTUNGSBEREICH UND BASIS DER BEAUFTRAGUNG

 

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen der Pnobepo HGmbH, folgend auch Auftragsnehmer genannt, sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines dazu bevollmächtigten Vertreters des Auftragnehmers. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners bzw. dritter Firmen werden nicht akzeptiert. Wenn nichts anderes im Vertrag angeführt ist, ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers grundsätzlich 1150 Wien, Goldschlagstraße 33, Top 4. Für die Umsetzung und Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages bedarf es einen, von beiden Vertragsteilen (Auftraggeber und Auftragnehmer) unterzeichneten Vertrag, in dem Art und Umfang, Beginn und Ende, bzw. Dauer der Dienstleitung und Honorar angeführt sind. Sollte es keinen schriftlichen Vertrag geben, so ist ein E-Mail mit einer Bestätigung, als Ersatz für einen schriftlichen Vertrag, mit dem Inhalt über Art und Umfangs, Beginn und Ende, bzw. Dauer und Honorar ebenfalls zulässig. Weiters erklärt der Auftragsgeber mit der Unterzeichnung des Vertrages, bzw., sollte kein schriftlicher Vertrag vorhanden sein, mit der Bestätigung eines E-Mails seine Zustimmung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pnobepo HGmbH, die einen integrierten Bestandteil des Vertrages darstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedenfalls Basis und Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Unterkunftsgebern und / oder Geschäftspartnern und der Pnobepo HGmbH unter der Marke Flatprovider, auch wenn der Vertrag, aus welchem Grund auch immer, nur in mündlicher Form abgeschlossen wurde. Falls zutreffend, gelten auch in gleicher Art und Weise die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterkunftsgeber und Geschäftspartner der Pnobepo HGmbH.

 

2. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT

 

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn der Auftragnehmer nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftragsgeber sendet oder mit Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung (Beispielsweise Beratung betreffend Kurzzeitvermietung, Vermarktung eines Apartments, …). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, auch ein Abweichen von der Schriftform auf die Mündliche bedarf der Schriftform. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit. Grundsätzlich gilt die Schriftform durch E-Mails mit Sendebestätigung als erfüllt.
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
2.2 Erfolgt der Vertragsabschluss mit einem Verbraucher nicht in den vom Auftragnehmer für eine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume, auf einer Messe oder wurde die geschäftliche Verbindung mit dem Auftragnehmer nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorausgegangen, so ist der Verbraucher berechtigt nach dem Zustandekommen dieses Vertrages innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt bedarf für seine Rechtswirksamkeit der Schriftform und es muss die Zustellung zum Auftragnehmer nachweisbar sein (Sendebestätigung bei E-Mails oder per eingeschriebenem Brief).
2.3 Stornierungen / Kündigungen durch den Auftraggeber sind nur unter Einhaltung der im Vertrag angeführten Kündigungsfrist möglich. Sollte aus welchen Gründen auch immer die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, hat der Auftragsnehmer das Recht neben den erbrachten Leistungen und den aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der noch nicht erfolgten Dienstleistungen unter Berücksichtigung des Arbeitsumfanges auf Basis der vereinbarten Honorarsätze, Pauschalbeträgen und Gebühren (z.B. Portalgebühren für Buchungssoftware) bis zum Ende der Kündigungsfrist in Rechnung zu stellen.

 

3. LEISTUNG; BEZAHLUNG UND HAFTUNG

 

3.1. Gegenstand/ Gegenstände eines Auftrages können u.a. sein:
* Weitergabe von Informationen zum Thema Kurzzeitvermietung, klassische Vermietung und Verkauf von Immobilien
* Erstellung von Inventarlisten für die Kurzzeitvermietung
* Unterstützung bei vorbereitenden Tätigkeiten für die touristische Apartmentvermietung
* Setup von Apartments auf Buchungsportalen
* Setup von Software von Drittanbietern (z.B. Rechnungslegungsprogramm)
* Erstellung von Inseratentexten
* Zu Verfügungstellung von Flatprovider Webseiten
* Schulung und Erklärung des PMS Systems (Property Management System) my-Bookings.org
* Unterstützung bei Renovierungen und der Einrichtung von Apartments für die touristische Vermietung
* Laufende Betreuung und Vermarktung eines oder mehrerer Apartments
* Vermittlung von Leistungen von Partnerunternehmen
* Sonstige Dienstleistungen
3.2 Die Ausarbeitung individueller Konzepte und die Ausübung von Dienstleistungen erfolgt stets nach Art und Umfang und auf Basis der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel.
3.3. Grundlage für den Beginn der Ausführung des Auftrages durch den Auftragnehmer ist die schriftliche Beauftragung. Diese hat eine Leistungsbeschreibung (Umfang und Art der Leistung) vom Auftragsgeber zu enthalten und wird gegen Kostenberechnung vom Auftragsnehmer, zu den vereinbarten Kostensätzen durchgeführt. Später auftretende Änderungen der Leistungsbeschreibung können zu gesonderten Termin- und Preisänderungen führen.
3.4. Individuelle, einmalige Dienstleistungen werden unmittelbar nach Erledigung in Rechnung gestellt. Wiederkehrende, laufende Dienstleistungen und / oder Software -Nutzungsgebühren werden zu Beginn des Monats für das vergangene Monat in Rechnung gestellt und sind vom Auftragsgeber sofort und ohne Abzug, durch Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer jeweils angegebene Bankkonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug (mehr als 14 Arbeitstage nach Rechnungslegung) können Leistungen ausgesetzt und / oder eingestellt werden. Der Auftragnehmer haftet für daraus entstandene Schäden (z.B. Doppelbuchungen, Kosten für Umbuchungen, Umsatzentgang, usw.) nicht.
3.5. Bei Bestellung von Standarddienstleistungen (z.B. die laufende Betreuung und Vermarktung eines touristisch, vermieteten Apartments auf Buchungsportalen…), bestätigt der Auftraggeber mit der Beauftragung über den Umfang, der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Kurzzeitvermietung, klassischer Vermietung und Verkauf einer Immobilie den damit verbundenen Kosten umfangreich auf Basis der langjährigen Erfahrungen des Auftragnehmers informiert worden zu sein. Auch bestätigt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer, die Pnobepo HGmbH, bei der Ausübung des Auftrages stets nur im Auftrag des Auftraggebers, in seinem Namen, auf sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko und auf seine Rechnung agiert. Der Auftraggeber zeichnet stets die Verträge die für die Ausübung der Dienstleistung des Auftragnehmers notwendig sind, trägt die damit verbundenen Kosten und ist verantwortlich für alle Abgaben und Steuern die durch die Ausübung der Dienstleistung entstehen und abzuführen sind. Die Pnobepo HGmbH geht keine vertragliche Bindung für den Auftraggeber ein, auch garantiert die Pnobepo HGmbH für keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder haftet für Schäden auf Grund rechtliche Bestimmungen. Im Speziellen wird festgehalten, dass die Pnobepo HGmbH inklusive ihrer Vertreter und Mitarbeiter nur ihre langjährigen Erfahrungen in Bezug auf die im Punkt 3.1 angeführten Punkte weitergibt. Die Pnobepo HGmbH inklusiver ihrer Vertreter und Mitarbeiter verfügt weder über eine juristische Ausbildung, noch über die Befähigungsnachweise im Bereich Unternehmungsberatung, Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Die Pnobepo HGmbH inklusiver ihrer Vertreter und Mitarbeiter gibt Erfahrungen und Informationen weiter, der Auftraggeber ist stets verpflichtet die Informationen der Pnobepo HGmbH inklusiver ihrer Vertreter und Mitarbeiter auch zu hinterfragen, zu prüfen und sich ein eigenes Bild zu machen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.
3.6. Sollte sich im Zuge der Ausübung der Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung laut Dienstleistungsauftrag tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist oder wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Rahmenbedingungen nicht, ignoriert das Problem oder setzt behördliche Auflagen nicht um, bzw. schafft die Voraussetzungen, dass die Ausführung des Auftrages möglich wird, kann der Auftragnehmer den Dienstleistungsauftrag ablehnen oder fristlos kündigen. Ist die Unmöglichkeit der korrekten Ausführung auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin für die Tätigkeit aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
3.7. Der Versand von Unterlagen, Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
3.8. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen (z.B. Buchungssystem) und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.9. Der Auftragnehmer behält es sich vor, Aufträge vom Auftraggeber ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

 

4. EIGENTUM; URHEBERRECHT UND NUTZUNG

 

4.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Auftragnehmern zu. Mit der Lieferung und Bezahlung der Dienstleistung, Datenbank, Shop, Softwareprogramme, … wird kein Eigentum an Programmen erworben, sondern nur ein befristetes Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers und ist deren Lizenzbedingungen Folge zu leisten. Die Pnobepo HGmbH arbeitet mit dem PMS my-Bookings, ist aber nicht Eigentümer der Software.

 

5. KOSTEN FÜR VERSCHIEDENE DIENSTLEISTUNGEN UND SOFTWARE – NUTZUNG

 

5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag und können bei Änderung des Umfanges der beauftragten Dienstleistungen vom Auftragsnehmer erhöht oder gesenkt werden. Bei den Kosten wird zwischen einmaligen Dienstleistungen und wiederkehrenden, laufenden Dienstleistungen und / oder Software -Nutzungsgebühren unterschieden, die Zahlungsbedingungen sind ebenfalls unterschiedlich (siehe Punkt 3.4).
5.2. Einmalige Dienstleistungen werden nach Stunden oder mit einem Pauschalbetrag abgerechnet. Der Stundensatz oder Pauschalbetrag wird in schriftlicher Form und unter Angabe der beauftragten Dienstleistung vor Beginn bekannt gegeben (per E-Mail).
5.3 Wiederkehrende Dienstleistungen und / oder Software -Nutzungsgebühren werden in Form von Monatsabrechnungen abgerechnet. Wiederkehrende Dienstleistungen und / oder Gebühren sind z.B. die Nutzungskosten des PMS my-Bookings.

 

6. ZAHLUNGSKONDITIONEN

 

6.1. Die vom Auftragnehmer per E-Mail gelegten Rechnungen inkl. Umsatzsteuer sind sofort, spätestens aber nach 14 Tage ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei per Banküberweisung zu begleichen.
6.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Dienstleistungen bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug (mehr als 14 Arbeitstage) können Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Verzugszinsen, mindestens aber 5% verrechnet.
6.3. Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und / oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften ist eine Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber den Auftragsnehmer nur dann möglich, wenn die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
6.4. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen und die zur Unmöglichkeit der Leistung führen, entbinden den Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung bzw. sollte es sich lediglich um einen Verzug der Dienstleistung handeln, gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Setzung einer Nachfrist die Auftragserfüllungen durchzuführen. In all diesen Fällen hat der Auftraggeber die, bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

 

7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche erlöschen in jedem Fall 1 Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2 Der Auftraggeber erhält bei wiederkehrenden Dienstleistungen, monatlich, per E-Mail alle notwendigen Informationen und Unterlagen um sich über die erbrachten Leistungen, Dienstleistungen und Entwicklungen ein vollständiges Bild machen zu können. Weiters erhält der Auftraggeber bei wiederkehrenden Dienstleistungen (z.B. die laufende Betreuung eines Apartments) einen online Zugang zu der verwendeten Software um jederzeit und allerorts alle Informationen selber abrufen zu können.
7.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unrichtige Bedienung der PMS Software zurück zu führen sind. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für bestimmte Funktionen der PMS Software und / oder eine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden welche auf die PMS Software, oder andere, verwendete Systeme / Portale (z.B. Booking.com, Expedia, usw.) direkt zurück zu führen sind.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Partnerunternehmungen oder anderen Unternehmungen zu denen für den Auftraggeber ein Kontakt hergestellt wurde, oder dessen Dienstleistungen und / oder Software – Programme benutzt werden. Dies gilt sowohl für präsentierte Inhalte oder Links als auch für Softwarefehler oder sonstige negative Einflüsse wie unter anderem der Import von Computerviren. Für Störungen innerhalb des Internet oder Providers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Wartungsarbeiten an Hardware und Software im Rahmen des üblichen durchgeführt werden müssen und dass Betriebsstörungen in diesem Zusammenhang keinen Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch begründen.

 

8. VERTRAGSDAUER

 

8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertragsabschlusses und wird auf unbestimmte Dauer oder, wenn bereits bei Beginn des Vertragsverhältnisses das Ende bekannt und / oder vereinbart wurde, auf bestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) gekündigt werden, wobei die Mindestvertragsdauer 12 Monate beträgt, oder endet durch Zeitablauf. Alle bis zum Ende der Kündigungsfrist (inklusive der Mindestvertragsdauer) angefallenen Kosten werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt und müssen vom Auftraggeber beglichen werden. Die nachstehend aufgeführten Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
8.2 Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Vertrag schriftlich oder elektronisch, nach einer Abmahnung zur Zahlungsaufforderung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, in Ausnahmefällen z.B. bei der Gefahr der Entstehung von zusätzlichen Kosten auch unmittelbar, vorzeitig zu kündigen. Die bestehenden Forderungen auch hinsichtlich der restlichen Vertragsdauer bleiben weiterhin aufrecht.
8.3 Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt sämtliche hieraus entstehenden Kosten und Spesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderungen zu banküblichen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
8.4 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt Leistungen aus dem Auftrag mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung unmittelbar auszusetzen. Fällige Zahlungen werden dadurch nicht beeinträchtigt.

 

9. DATENSCHUTZ; GEHEIMHALTUNG

 

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) ist der Auftragnehmer berechtigt personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden darf.
9.2 Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegen Angriffe Dritter wegen eventueller Verletzungen von immateriellen Rechten, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechten, schad- und klaglos. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtverteidigung dienlich sind.

 

10. SONSTIGES

 

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die oben angeführten Geschäftsbedingungen, sofern das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

11.1 Die englische Übersetzung (sofern vorhanden) basiert auf dem deutschen Original. Die übersetzte Version der deutschen Bedingungen ist eine Gefälligkeitsübersetzung und dient nur der Information sowie innerbetrieblichen Zwecken. Im Fall von Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache, gilt die deutsche Version und ist bindend und beweiskräftig. Die deutsche Version muss bei gerichtlichen Verfahren angewandt werden. Sie findet sich auf folgender Webseite: www.flatprovider.com und www.flatprovider.at und wird Ihnen gern auf schriftliche Anfrage zugeschickt.

11.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist, kommt österreichisches Recht zur Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Wien in Österreich vereinbart.

 

 

GTC Pnobepo HGmbH for accommodation providers and contractors, version 01.2021, download in German