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Die 3G`s, geimpft, genesen, getestet!

 

Mit 19. Mai 2021 durften nahezu alle Geschäftszweige wieder öffnen und ihre Waren und Dienstleistungen anbieten, so auch alle Beherbergungsbetriebe und ApartmentvermieterInnen. Öffnen zu dürfen ist die eine Sache – wir freuen uns sehr darüber  –  die damit verbundenen Auflagen die andere Sache.

 

Die Rahmenbedingungen sind klar definiert und bei Missachtung drohen hohe Strafen. Was ist nun als ApartmentvermieterIn zu tun, welche Umstände müssen erfüllt sein und gelten als Nachweis für eine rechtskonforme Beherbergung:

 

Im wesentlichen sind es die 3G`s, geimpft, genesen oder getestet.

 

Geimpft:

Die Erstimpfung gilt, ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung, als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der zweite Stich verlängert dann den Zeitraum um weitere 6 Monate. Bei Impfungen mit nur einem Stich liegt derzeit die Gültigkeit bei 9 Monate.

Genesen:

Genesene Personen mit der ersten Impfung haben ebenfalls einen Nachweis für 9 Monate. Weiters sind Genesene nach Abklingen der Infektion, Ende der Quarantäne und / oder  Gesundschreibung für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten der  Absonderungsbescheid oder eine ärztliches Attest über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Test über den Nachweis von neutralisierenden Antikörpern gilt für die Dauer von drei Monaten, ab dem Testzeitpunkt.

Getestet:

Grundsätzlich kann man sagen, dass:

  • Covid 19 Antigen-Selbsttests in Verbindung mit einer Erfassung in einem behördlichen Datenerfassungssystem gelten für 24 Stunden. Sollte kein Test vorgelegt werden können, kann der / die ApartmentvermieterIn auch unter Aufsicht mit dem Gast einen  solchen Test durchführen.
  • Werden die Antigentests von einer öffentlich, befugten Stelle durchgeführt, haben diese eine Gültigkeit von 48 Stunden.
  • PCR-Tests gelten als Nachweis für eine geringe epidemiologische Gefahr für einen Zeitraum von 72 Stunden.
  • Kinder bis zum 10. Lebensjahr müssen keinen Test vorweisen können.

 

Für alle Nachweise gibt es für uns ApartmentvermieterInnen eine Dokumentationspflicht und eine Verpflichtung zur Speicherung für die Dauer von 28 Tagen, danach müssen die Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder gelöscht werden.

 

Wenn es keine allgemeinen Teile in der Unterkunft gibt und auch keine weiteren Dienstleistungen angeboten werden, müssen die Gäste nach dem Check-In keine weiteren Tests durchführen oder Nachweise vorlegen.

 

Tests für Beherbergungsbetriebe können kostenlos, je nach Verfügbarkeit bei der  WK für Wien bestellt werden.

 

Ich wünsche uns steigende Buchungszahlen, mit kollegialen Grüßen, Ihr Bernd Riepl und das Flatprovider – Team


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