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2021.04.22, Ausfallsbonus nun auch für PrivatzimmervermieterInnen

1 Jahr nach Beginn der Pandemie werden nun auch endlich PrivatzimmervermieterInnen bei den Unterstützungen berücksichtigt

 

Zwei KurzzeitvermieterInnen, exakt das selbe Geschäftsmodell und doch große Unterschiede bei den Covid 19 – Unterstützungen. Bei den Förderungen und Unterstützungsprogrammen wurde und wird zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Umsätzen aus Gewerbebetrieb unterschieden. Grundsätzlich sind bei der Kurzzeitvermietung aber eigentlich alle Voraussetzungen für eine Klassifizierung der Umsätze beim Finanzamt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben und müssen vom Steuerberater entsprechend gemeldet werden. Eine Änderung der Einkunftsart kann, solange ein Wirtschaftsjahr noch nicht abgeschlossen ist, beantragt werden.

 

Seit Mitte April 2021 gibt es erfreuliche Änderungen. Die Regierung hat den Kreis der Unternehmen, welche einen Ausfallsbonus beantragen können, nun um die PrivatzimmervermieterInnen erweitert. Zusätzlich zu den 15% Ausfallsbonus, bzw. für März und April 2021 30% Ausfallsbonus, bekommen PrivatzimmervermieterInnen auch einen weiteren, 10%-igen Zuschuss.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die folgende Seite: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/#lp-pom-block-2409

 

Laut den letzten Informationen ist der Ausfallsbonus nicht über Finanz-Online sondern über die Agrarmarkt Austria, https://www.ama.at/Home, zu beantragen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 050 315 10.

 

Halten Sie durch, mit kollegialen Grüßen, Ihr Bernd Riepl und das Flatprovider – Team


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