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Buchungen von Firmen und Personen mit einem dringenden Wohnbedürfnis
Für Ostern gab es die Hoffnung auf eine langsame Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und auch der Kurzzeitvermietung von Apartments, auch wenn der Geschäftsgang auf Grund der internationalen Reisebeschränkungen noch ungewiss erschien.
Nun ist es gewiss, alle Beherbergungsbetriebe, sowie viele andere Branchen bleiben bis Ende April geschlossen. Unserer Branche bleiben ein paar wenige Reservierungen von Firmen und Personen mit einem dringenden Wohnbedürfnis. Umsätze die aber bei vielen nicht einmal die Grundkosten decken und zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation führen.
Eine kleine Unterstützung ist in diesem Zusammenhang der Ausfallsbonus des Bundes. Bei dieser Unterstützungsmaßnahme werden 15% des Umsatzausfalls ausbezahlt. Wichtig für ApartmentvermieterInnen ist allerdings, dass die Umsätze als Einnahmen aus Gewerbebetrieb und nicht als Umsätze aus Vermietung und Verpachtung dem Finanzamt gemeldet werden.
Da manche ApartmentvermieterInnen die Umsätze erst am Beginn des Folgemonats als Umsätze des Vormonats verbuchen, muss berücksichtigt werden, dass für diese Unterstützung die Umsatzsteuervoranmeldung des Vergleichsmonats und nicht der verbuchte Umsatz für ein bestimmtes Monat für die Berechnung der Höhe der Unterstützung relevant ist.
Eine weitere Unterstützung wird von der Gemeinde Wien angeboten. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Ausgaben für Betriebsmittel (Kaffeetabs, WC – Papier, Seife usw.) und Marketingmaßnahmen. Die Förderung trägt den Namen Wien Hotel / 20, wird von der Wirtschaftsagentur Wien ausbezahlt und kann noch bis zum 30.06.2021 eingereicht werden.
In diesem Sinne wollen wir zuversichtlich in die Zukunft sehen und hoffen auf weltweit unzählige, zeitnah verabreichte Impfungen.
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